E-Paper - 03. April 2019
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Das empfiehlt die Krebsliga:
Für die Frühlingsmonate empfiehlt die Krebsliga: Über Mittag nicht in die pralle Sonne gehen und unbedeckte Hautstellen zwischen 11 und 15 Uhr mit Sonnenschutzmittel eincremen. Ein Sonnenschutzmittel sollte sowohl vor UVA- wie auch vor UVB-Strahlen schützen. Es sollte einen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 15 bei den Erwachsenen und mindestens 30 bei den Kindern aufweisen. Vorsicht: Sonnencreme ist kein Freipass für einen unbeschränkten Aufenthalt in der Sonne. Weitere Infos unter: www.krebsliga.ch/region
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